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Fachkraft für Arbeitssicherheit 
Grundlagen des Leistungsumfangs


Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung), die sich nach der jeweiligen Betriebsgröße richten. Damit können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen speziell für Ihr Unternehmen nutzbringend sind. 


Vorschau


Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Die Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 wurde einer Evaluation unterzogen. Auf Basis dieser Ergebnisse und weiterer Erfahrungen bei der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 wird die Vorschrift einer Überarbeitung unterzogen. Ende 2017 wurde eine Projektgruppe mit der Anpassung der DGUV Vorschrift 2 beauftragt, deren Arbeiten derzeit noch andauern. [Stand Januar 2021]


Betreuung von Kleinbetrieben bis 10 Beschäftigten:  Die DGUV hat ein Betreuungsnetzwerk für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen erprobt. Derzeit wertet die DGUV die Projektergebnisse des im Detail aus und wird voraussichtlich Anfang 2021 einen Abschlussbericht veröffentlichen. Dieser soll Rückschlüsse darauf zulassen, ob und inwieweit sich das Modell als Element einer Gesamtstrategie dazu eignet, den Anteil der betreuten Kleinbetriebe nach der DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) perspektivisch zu erhöhen und die Qualität der Betreuung bundesweit zu verbessern. [Stand Januar 2021]


Quelle: ttps://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2 Abruf Januar 2021