Befähigte Person für die Erarbeitung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
- Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich und ausreichend groß sein und nach der Norm DIN EN ISO 7010 gestalltet und werden nach der DIN 23601 und der ASR A2.3 gefertigt.
- Feuerwehrpläne werden nach der DIN 14095 erstellt und dienen der raschen Orientierung der Feuerwehr in einem Objekt oder baulichen Anlage einschließlich der Lagebeurteilung. Bei den Feuerwehrplänen ist zu beachten das es einen graphischen und schriftlichen Teil gibt.
Wichtigste Anforderungen an Flucht-, Rettungs-, und Feuerwehrpläne:
- Die verwendeten Sicherheitskennzeichen müssen mit den Plänen übereinstimmen. Werden noch alte Sicherheitskennzeichen benutzt müssen diese auch in den Plänen benutzt werden. Das heißt, werden neue Kennzeichen benutzt müssen sich diese sich auch in den Plänen wieder finden. Eine Vermischung von ALT und NEU ist nicht zulässig.
- Flucht-, Rettungs-, und Feuerwehrpläne müssen alle 2 Jahre auf ihre Aktuallität überprüft werden. Eine Prüfung auf Aktuallität bedeutet nicht das die Pläne neu gezeichnet oder ausgedrückt werden müssen, wenn keine Änderungen vorgenommen wurden. Durch einen Sachverständigen kann die Prüfung mit einen Vermerk auf dem Plan ebenfalls nachgewiesen werden.
- Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden des ausgelösten Meldebereiches und wird in der Regel von der Firma mitgeliefert, welche die Brandmelde installiert hat.