Brandschutzordnung Teil A, B und C
Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen. Eine allgemein gültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten.
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Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
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Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.
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Teil der
Brandschutzordnung Zielgruppe Inhalt
A Alle Mitarbeiter und Besucher Aushang: Verhalten im Brandfall
d
B Alle Mitarbeiter Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
Hinweise zum Verhalten im Brandfall (Unterweisungsgrundlage)
g
C Alle Mitarbeiter mit besonderen Struktur der Brandschutzorganisation, Handlungsanweisungen
Brandschutzaufgaben z.B. für Sicherheits-, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer
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Brandschutzordnung Teil A
Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst. Übliche Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A (also dem Aushang) sind:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112)
- In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
- Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)
- Dieser Aushang ist von den ebenfalls auszuhängenden Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601 zu unterscheiden.
Brandschutzordnung Teil B
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096) richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 sieht wie folgt aus:
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brandmeldung
- Alarmsignale und Anweisungen
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
Teil B sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).
Wichtig ist, dass Teil B der Brandschutzordnung an die Situation im jeweiligen Betrieb angepasst wird. Sie kann dann z.B. Hinweise zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Gasen beinhalten oder auf besondere Alarmierungsformen im Betrieb hinweisen.
Brandschutzordnung Teil C
Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierung
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge