Sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Unternehmen zur Umsetzung von Arbeitsschutzgesetzen und die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes seiner Angestellten. Einzelnen Betrieben ist es jedoch kaum noch möglich den Überblick zu behalten und auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Regelungen zu bleiben. Jedoch wird dem Unternehmer eine sicherheitstechnische, wie auch arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, bzw. durch einen Betriebsarzt per Gesetz vorgeschrieben.


Bei der Umsetzung der komplexen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und seiner konkretisierenden Vorschriften und Richtlinien helfen ich Ihnen. Sie müssen als Unternehmer nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten oder zur Unterstützung zusätzlich heranzuziehen.


Die Schwerpunkte der Gefahrenbeurteilung hängen von der Art des Unternehmens, der Arbeitsorganisation und der einzelnen Arbeitsabläufe ab. Es lohnt sich, die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen nachhaltig in alle Prozesse zu integrieren. Sind die Arbeitsschutzmaßnahmen je doch effizient umgesetzt sind sie gleichzeitig ein Erfolgsfaktor, weil Ihr Unternehmen längerfristig davon profitieren wird, sei es durch weniger Krankheitsausfall, steigende Produktivität und höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter.


Umsetzung der komplexen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und seiner konkretisierenden Vorschriften und Richtlinien.. Sie müssen als Unternehmer nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten oder zur Unterstützung zusätzlich heranzuziehen.



Beauftragter für Gefahrstoffe

Gefahrstoffmanagement & GefStoffV


Branchen bezogen kommen in Unternehmen viele verschiedene Stoffe zum Einsatz. Manche davon stellen eine Gefahr für die Umwelt oder der Mitarbeiter dar. Diese Gefährdungen sind auf ein Minimum zu reduzieren und mit äußerster Vorsicht zu verwenden. Mit einem Gefahrstoffmanagement kann man sichergehen, dass die Regelungen zum Umgang Gefahrstoffen eingehalten werden. 


Asbestsanierung

Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3


Asbest fand erstmals in den 1820er-Jahren eine ernsthafte und industrielle Anwendung. Man geht davon aus das in allen Gebäuden, welche vor dem 31.10.1993 gebaut, asbesthaltige Materialien und Baustoffe ein gesetzt wurden. Bei unsachgemäßem Umgang mit  asbesthaltigenr Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Können diese Fasern in die Alveolen der Lunge gelangen kann schon eine geringe Belastung eine Asbestose auslösen.


"Auch heute stellt Asbest in Gebäuden im Bestand einen der bedeutendsten Gebäudeschadstoffe dar und ist weiterhin in Bau- und Anlageteilen zu finden. Vor allem verdeckte Produkte wie Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze können Asbest in sehr geringen Mengen enthalten. Bei zufälliger oder unsachgemäßer Bearbeitung (bspw. beim Sanieren/Renovieren) kann das zu nennenswerten Faserfreisetzungen führen. Auch Gebäude, die nach dem absoluten Asbestverbot von 1993 erbaut oder modernisiert wurden, können noch Asbestfasern in der Bausubstanz enthalten, auch wenn in den 1980er und 1990er Jahren viele öffentliche und Verwaltungsgebäude mit schwach gebundenem Asbest aufwendig saniert wurden.[55] Trotz des Verbotes im Jahr 1993 wurden auch später noch Asbest in Deutschland gehandelt. So wurden im Jahre 2009 aus Kanada nach Deutschland 38 Tonnen Asbest importiert."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Asbest (2023-Aug)

Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Anteil von Unfallursachen, die bis in die Planungsphase zurückverfolgt werden können. Darüber hinaus birgt jede Baumaßnahme besondere Gefahren in sich. Deshalb ist es sinnvoll den SiGeKo schon in der Plannungsphase mit hinzu zu ziehen.